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Busbahnhof in Raggendorf

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Der Busbahnhof in Raggendorf
Der Bagger ist abgefahren[1], der Busbahnhof wird gebaut. Artenschutz? Bodenversiegelung?[2]? Steuergeldverschwendung? Alles egal.

Informationsschreiben der Gemeinde Matzen-Raggendorf

Mit Schreiben vom 12. Juli 2019 wurden die BürgerInnen der Gemeinde darüber informiert, dass der VOR und das Land NÖ beabsichtigen, in Raggendorf das neben dem Gebäude der FF gelegene Grundstück von Grünland in öffentliche Verkehrsfläche umzuwidmen. Zwischen 16. Juli und 27. August lag der Entwurf zur Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms zur Einsichtnahme auf der Gemeinde auf.

Ein Schelm, wer denkt, dass hinter der Wahl des Zeitraums (Urlaubszeit) Absicht steckte.
Jedermann ist zwar dazu berechtigt, schriftlich innerhalb der Einsichtnahmefrist eine Stellungnahme abzugeben, es besteht jeodch kein Rechtsanspruch, dass die Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet (sic!).

Stellungname vom 27.8.2019

Folgende Einwände wurden vorgebracht:

  • Warum ein neu zu errichtender Busbahnhof in Raggendorf? Raggendorf ist kein Endpunkt einer Bahnlinie.
  • Warum dieser enge Zeitplan?
  • der Bericht enthält keinerlei Details, sondern ausschließlich grobe Skizzen, die in Screenshots von diversem Kartenmaterial eingezeichnet wurden. Es geht daraus weder hervor, was genau gebaut werden soll noch wie die Zufahrtswege aussehen sollen
  • Es gibt keine Erhebung über die Akzeptanz der Buslinien in der Bevölkerung. Es ist zu vermuten, dass diese gering ist und die Buslinien nicht angenommen werden, wodurch eine Einstellung des Busverkehrs in wenigen Jahren wahrscheinlich ist. Die Flächenverschwendung durch den Busbahnhof ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr rückgängig zu machen
  • Lärm- und Abgasbelastung wird kleingeschrieben, die vermehrte Straßenabnützung wird überhaupt nicht erwähnt
  • die Höhe der Investitionskosten werden überhaupt nicht erwähnt, wie hoch werden diese sein und wer wird sie übernehmen?
  • Wartehäuschen: auf S. 32: Eingeplant ist weiters der Platz für ein eventuelles Wartehäuschen.
Offenbar ist im Entwurf nicht einmal ein Wartehäuschen für die Passagiere vorgesehen.
  • Sind Sanitäranlagen für Busfahrer und Passagiere vorgesehen? Wenn ja, wie/wo/Kosten? Wie hoch werden die Betriebskosten der erforderlichen Infrastruktureinrichtungen sein?
  • In unmittelbarer Nähe befindet sich der Weidenbach, wie sieht es mit dem Gewässerschutz aus?
  • Gibt es gefährdete Tierarten auf der Nutzungsfläche?
  • Wird der Einsatz der Feuerwehr durch den Busverkehr behindert? Veranstaltungen der FF Raggendorf auf ihrem Gelände werden durch den angrenzenden Busbahnhof und der damit verbundenen Lärm- und :Abgasbelastung für Besucher unattraktiv.
  • Gibt es eine Stromleitung mit ausreichend Kapazität für das Aufladen der Elektrobusse? Wenn nicht, wie sollen die Busse mit Strom versorgt werden? Ein stationäres Dieselaggregat vor Ort zur Stromerzeugung ist für die gesamte Bevölkerung von Raggendorf völlig inakzeptabel.

Antwort der Bürgermeisterin

Am 27.8.2019 verfasste die Bürgermeisterin ein Schreiben, in dem sie mir mitteilte, dass
  1. sie meine Stellungnahme an die zuständige Raumplanerin, den Gemeindevorstand und den Gemeinderat weitergeleitet hatte
  2. die Gemeinde mit keinen Kosten belastet wird
Weitergehende Antworten oder Informationen erhielt ich nicht, weder von der Raumplanerin noch vom VOR oder vom Land NÖ.

Gescheiterte Umwidmung

Die für die Gemeinderatssitzung im September 2019 geplante Umwidmung wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen, da noch kein unterschriftsreifer Vertrag vorlag. In der Gemeinderatssitzung vom 29.10.2019 erfolgte die Umwidmung per Abstimmung durch den Gemeinderat, obwohl dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung stand und auch kein diesbezüglicher Dringlichkeitsantrag vorlag. Einem Einspruch gegen diesen Beschluss wurde seitens der Gemeindeaufsicht stattgegeben.

Ziesel auf dem Grundstück 2982

Wie aus den nachfolgenden Fotos hervorgeht, wird das Grundstück mit hoher Wahrscheinlichkeit von streng geschützten Zieseln bewohnt.

Zum Vergleich ein Foto aus Wikipedia:

Schreiben der Gemeinde zur Situation Busbetrieb Busbahnhof Raggendorf

Die Marktgemeinde Matzen-Raggendorf hat ein (undatiertes) Informationsschreiben (oder sollte ich zutreffender „Desinformation“ sagen?) verschickt.

Schreiben der Gemeinde vom 30. Oktober 2019 zur Situation Busbetrieb Busbahnhof Raggendorf


Antrag des Wiener Tierschutzvereins vom 16.12.2019

…es möge von der Umwidmung von Grünland, auf welchem Ziesel gerade ihren Winterschlaf halten, dringend Abstand genommen werden und gem § 20 Abs 6 NÖ Naturschutzgesetz GELINDERES MITTEL zur Anwendung kommen. Das heißt es sind Maßnahmen vorrangig heran zu ziehen, die das betroffene Zieselgebiet verschonen. Der Busbahnhof kann ohne großen Aufwand auch an anderen Örtlichkeiten errichtet werden.

Das Ziesel gilt in Österreich nach der aktuellen "Roten Liste gefährdeter Tierarten" als stark gefährdete Art und genießt Schutz durch die Naturschutzgesetze der Länder, so auch durch das Niederösterreichische Naturschutzgesetz. Europaweit ist das Ziesel durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie ist der Europäischen Union von den Mitgliedstaaten regelmäßig über den Erhaltungszustand der Arten und ihrer Lebensräume zu berichten (Artikel-17-Bericht), ein günstiger Erhaltungszustand ist wiederherzustellen. Alle sechs Jahre wird daher auch zum Ziesel (Spermophilus citellus, Anh II, Anh IV) ein Berichtsentwurf über den Erhaltungszustand der Art erstellt und an die Europäische Kommission übermittelt, die aufgrund der einzelstaatlichen Berichte einen zusammenfassenden Bericht für die EU erstellt. Im letzten Artikel-17-Bericht, der 2013 erstellt wurde, wurde der Erhaltungszustand des Ziesels in Österreich insgesamt als „Ungünstig-Schlecht“ beurteilt. Der nächste Bericht ist 2019 fällig.

Das Ziesel gilt europaweit als „gefährdet“, da im gesamten, ausschließlich europäischen Verbreitungsgebiet, ein Rückgang der Individuenzahlen registriert wird.

Arten des Anhang IV der FFH Richtlinie, wie auch das Ziesel, haben ihre wesentlichen Vorkommensschwerpunkte außerhalb der Schutzgebiete. Daher sind WEITERE SCHUTZBEMÜHUNGEN ÜBER DIE SCHUTZGEBIETSGRENZEN HINAUS erforderlich, die durch die EU-Mitgliedstaten erbracht werden müssen. Österreich trägt im Sinne der FFH RL für das Wohlergehen der Zieselpopulation auch gesamteuropäische Verantwortung, um die Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes voranzutreiben beziehungsweise abzusichern.

Es reicht nicht bloß die positive Entwicklungstendenz bezüglich Ziesellebensräumen und –populationen und der gesicherte günstige Erhaltungszustand innerhalb der biogeographisch kontinentalen Region, sondern nach § 20 Abs 6 des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 MÜSSEN zunächst andere zufriedenstellende Lösungen in alle Richtungen geprüft und die Umsetzung in der Praxis auch installiert werden und zwar VOR TÖTUNG jedes einzelnen Ziesel - auch bei gutem Erhaltungszustand.

Nach Ansicht des Wiener Tierschutzvereines als anerkannte Umweltorganisation ist jegliche UMWIDMUNG von GRÜNLAND in Bauland von Flächen, auf welchen ZIESEL leben, daher nicht rechtmäßig, da zunächst anderweitige zufriedenstellende Lösungen gefunden werden müssen. Als „GELINDERES MITTEL“, das als andere Maßnahmen vorrangig herangezogen werden MUSS, ist der geplante Busbahnhof an einer anderen Örtlichkeit zu errichten.

Das verfassungsrechtliche Bekenntnis zum Umweltschutz (Staatszielbestimmung), das auch den Artenschutz inkludiert, richtet sich zudem an alle drei Staatsgewalten (Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung) sowie an den hoheitlich und den privatwirtschaftlich handelnden Staat. Staatszielbestimmungen beinhalten Grundsätze, NACH DENEN SICH DAS GESAMTE STAATLICHE HANDELN RICHTEN SOLL. Das Staatsziel Umweltschutz wirkt daher auf die AUSLEGUNG und ANWENDUNG der Gesetze durch Behörden und Gerichte ein. Daher auch als AUSLEGUNGSMASSSTAB DES NÖ NaturschutzG § 20 Abs 6.

Umwidmung am 18.12.2019

Trotz der Einwände des Tierschutzvereins erfolgte in der GR-Sitzung am 18.12.2019 die Umwidmung, die mittels Dringlichkeitsantrags von Bgmin. Weber eingebracht wurde. Es wurde die geheime Abstimmung beantragt, die mit 12:8 Stimmen für die Umwidmung ausging.

Bgmin. Weber verkündet, dass die Ziesel umgesiedelt würden, falls es tatsächlich welche auf dem Grundstück gäbe. Wobei sie keinen Zweifel daran ließ, dass die nicht glaubte, dass überhaupt Ziesel vorhanden seien. Sie betonte mehrfach, dass der Gemeinde durch den Busbahnbahnhof keine Kosten entstehen würden, allerdings nur, wenn die Umwidmung noch im heurigen Jahr erfolgt. Im kommenden Jahr würde das Angebot des Landes NÖ, sämtliche Kosten für den Bahnhof (Errichtung ca. 475.000€) zu übernehmen, nicht mehr gelten, daher wäre die Dringlichkeit der Umwidmung noch im heurigen Jahr gegeben.

Weiters wies sie mehrmals darauf hin, dass nach Beendigung der Nutzung als Busbahnhof die Gemeinde die Wahl hätte, ob das Land den Bahnhof auf seine Kosten rückbaut. Im Vertrag tatsächlich enthalten ist im Gegensatz dazu lediglich der Passus, dass über diesen Punkt Einvernehmen der beiden Vertragspartner herzustellen ist.

Bei der Übernahme der Betriebskosten sieht es so aus, dass das Land NÖ lediglich einen Zuschuss zu den Kosten für den Winterdienst leistet, der mit 7.500€ jährlich gedeckelt ist. Dieser Zuschuss muss jedes Jahr neu beantragt werden. Sonstige Betriebskosten gehen mit Ausnahme evtl. Stromkosten für den Ladestrom der E-Busse zu Lasten der Gemeinde.

Trotz dieser eindeutigen Passagen im Vertrag hält Bgmin. Weber hartnäckig daran fest, dass der Gemeinde keine Kosten entstehen werden und die Gemeinde alle Entscheidungsmöglichkeiten über die Nachnutzung des Geländes erhält.

Einspruch vom 30.12.2019 gegen die Umwidmung

Einspruch als PDF-Dokument

Wortlaut des Einspruches

Zur Vorlage an den Gemeinderat

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte!

In der Gemeinderatsitzung vom 18.12.2019 wurde mittels Dringlichkeitsantrag die Umwidmung eines ca. 2.300m3 großen Areals neben dem Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr als Verkehrsfläche beschlossen.

Ich erhebe gegen den Beschluss der Umwidmung des erwähnten Grundstückes nach §25 Abs.1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 idgF

Einspruch
Begründung

1. Auf dem Grundstück Gst.Nr. 2982, das von der Umwidmung betroffen ist, leben Ziesel, die derzeit ihren Winterschlaf halten. Bei den Zieseln handelt es sich um eine streng geschützte Tierart. Gemäß §18 Abs. 4 lit.2 NÖ Naturschutzgesetz ist es verboten, Exemplare geschützer Tiere

zu verfolgen, absichtlich zu beunruhigen, zu fangen, zu halten, zu verletzen oder zu töten, im lebenden oder toten Zustand zu erwerben, zu verwahren, weiterzugeben, zu befördern oder feilzubieten

Ausnahmen von §18 Abs.4 dürfen nur dann gestattet werden

sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt und unter der Bedingung, dass die Populationen der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahme­regelung ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen

Die Nutzung des Grundstücks Gst.Nr. 2982 als Verkehrsfläche hätte jedenfalls den Untergang der dort lebenden Zieselpopulation zur Folge. Daher muss gem. §20 Abs. 6 NÖ Naturschutzgesetz ein zwingender Grund des öffentlichen Interesses sozialer oder wirtschaftlicher Art vorliegen. Ein solches Interesse lässt sich bei der vorgesehenen Nutzung als Busumstiegstelle nicht erkennen, da grundsätzlich die Möglichkeit besteht, den geplanten Busbahnhof ohne erhöhten Aufwand an einer anderen Örtlichkeit zu errichten.

Eine geringfüge Änderung der Linienführung einer der beteiligten Buslinien würde den Busbahnhof in Raggendorf überhaupt überflüssig machen und überdies 15.000km gefahrene Buskilometer jährlich alleine in Raggendorf einsparen.

2. Der Gemeinderat wurde über die eingelangten Stellungnahmen nicht informiert

Gemäß Aushang vom 20.12.2019 wurden die Umwidmung nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen vom Gemeinderat beschlossen.

Am 12.12.2019 ging bei der Gemeinde Matzen-Raggendorf eine Stellungnahme der Bürgerinitiative Raggendorf ein, die auf die Besiedelung des für den Busbahnhof vorgesehenen Areals durch Ziesel hinwies. Am Montag, 16. Dezember 2019 15:55 wurde vom Wiener Tierschutzverein eine Stellungnahme an die Gemeinde Matzen-Raggendorf gesendet.

Diese Stellungnahmen wurden in der Gemeinderatssitzung nicht erörtert, ihr Inhalt dem Gemeinderat nicht zur Kenntnis gebracht. Die Gemeinderäte wurden nicht darauf hingewiesen, dass eine Umwidmung möglicherweise mit dem NÖ Naturschutzgesetz nicht vereinbar ist.

3. Der Gemeinde Matzen-Raggendorf erwachsen durch den Betrieb des Busbahnhofes Kosten

In einem an mich persönlich gerichten Schreiben vom 27.8.2019 und einem Informations­schreiben der Gemeinde Matzen-Raggendorf unter dem Titel

„INFORMATION SITUATION BUSBETRIEB BUSBAHNHOF RAGGENDORF“

wurde ich darüber informiert, dass die Investitions- und Erhaltungskosten für den Busbahnhof vom Land NÖ getragen wurden und dass der Gemeinde durch Errichtung und Betrieb des Busbahnhofes keinerlei Kosten erwachsen werden. Es war nirgends die Rede davon, dass die Umwidmung der Grünfläche neben dem Feuerwehrhaus zwingend bis Jahresende erfolgen muss, da ansonsten das Angebot des Landes für die Übernahme der kompletten Errichtungskosten hinfällig ist.

Der Vertrag, der dem Gemeinderat während der Gemeinderatssitzung zur Kenntnis gebracht wurde, enthält den Passus, dass die Gemeinde für die laufenden Betriebskosten aufkommen muss und lediglich einen mit 7.500€ gedeckelten Kostenzuschuss für den Winterdienst erhält, der noch dazu jedes Jahr neu beantragt werden muss und auf den keinerlei Rechtsanspruch besteht.

Es entspricht daher nicht den Tatsachen, dass der Gemeinde Matzen-Raggendorf durch den Betrieb des Busbahnhofes keinerlei Kosten erwachsen werden.

Weiters wurde seitens Bgm.in Claudia Weber mehrfach darauf hingewiesen, dass die Umwidmung deshalb so dringend wäre, weil ansonsten das Land NÖ die Kosten nicht mehr übernehmen würde, was GR Thomas Gold dazu veranlasste, in seiner Wortmeldung von Erpressung durch das Land NÖ zu sprechen.

Aus den angeführten Gründen erhebe ich Einspruch gegen die vom Gemeinderat beschlossene Umwidmung des oben erwähnten Areals von Grünfläche in Verkehrsfläche.

Antwort der Gemeinde Matzen-Raggendorf

unterschrieben von Bgmin. Weber

Kommentar von Dr.in jur. Mag.rer.soc.oec Madeleine Petrovic

Ungeheuerlich!
Natürlich ist es die Aufgabe der Vollziehung (daher der Name) Gesetze und Verfassungs-Bestimmungen wie der FFH - RL zu vollziehen. Freilich können Bürgerinnen und Bürger Anregungen geben, aber es ist nicht ihr Job, die Verpflichtungen der Vollzugsorgane wahrzunehmen

Das Sachverständigengutachten

Am 4.2.2020 ersuchte ich um Fristerstreckung für die Beibringung eines Sachverständigengutachtens.

Mit Schreiben vom 8.1.2020, wurde ich aufgefordert, ein Sachverständigengutachten bezüglich eines allfälligen Zieselvorkommens auf dem Gelände des geplanten Busbahnhofes zu erbringen.

Als Frist hierfür wurde der 10. Februar 2020 gesetzt.

Mehrere Sachverständige gaben unabhängig voneinander übereinstimmend an, dass die Ziesel derzeit Winterschlaf halten und eine konkrete Aussage über eine allfällige Zieselpopulation erst nach Beendigung des Winterschlafs getroffen werden kann.

Die auf dem Gelände vorhandenen Höhleneingänge deuten auf ein Vorkommen von Zieseln hin, zumindest kann nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass auf dem betreffenden Gelände Ziesel vorkommen.

Da die Tiere erst im April wieder aktiv werden, ersuche ich um Fristerstreckung für die Erstellung des Gutachtens bis zum 30. April 2020.
Darauf antwortete die Gemeinde am 13.2.2020, dass die Vorlage eines Sachverständigengutachtens nicht notwendig ist, weil amtlicherseits ein Sachverständigengutachten eingeholt wird.
Was das Schreiben verschwieg, ist, dass am gleichen Tag der folgende Kundmachung ausgehängt worden war:
Interessant ist die zeitliche Abfolge. Während mir die Gemeinde am 13.2.2020 schrieb, dass amtlicherseits ein Sachverständigengutachten eingeholt wird, hatte das Land NÖ bereits am 10.2.2020 einen Genehmigungsbescheid erlassen. Ich ersuchte in meinem nächsten Schreiben an die Gemeinde um Aufklärung.
Zusätzlich schrieb ich an das Bürgerservice der NÖ Landesregierung, mit der Bitte, mir den ominösen Bescheid Zl. RU1-R-382/035-2019 auf elektronischem Weg zu übermitteln. Meine Mail wurde umgehend an die zuständige Stelle beim Amt der NÖ Landesregierung, die Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht mit der Bitte um Kontaktaufnahme weitergeleitet. Weder erfolgte eine Kontaktaufnahme noch reagierte diese Abteilung auf eine Nachfrage meinerseits.

Feststellung über die Notwendigkeit einer strategischen Umweltprüfung

Im Juni 2019 erstellt DI Fleischmann eine Schreiben über die Feststellung der Notwendigkeit einer strategischen Umweltprüfung
Besonders interessant sind die Seiten 5 und 6, die ich hier als Screenshot darstelle. Den BewohnerInnen in Raggendorf wird eine erhöhte Lärm- und Abgasbelastung durch den zusätzlichen Busverkehr zugemutet, die Belastung durch Feinstaub, Gummi- und Straßenabrieb wird nicht einmal erwähnt.

Anschlag vom 20.12.2019 an der gemeindeeigenen Informationstafel in Raggendorf