So werden wir belogen
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Bestimmte Aussagen werden gebetsmühlenartig von der Politik wiederholt und tauchen in (beinahe) jedem Schreiben seitens Landesregierung NÖ, VOR und anderen einschlägigen Institutionen auf. Einige dieser Argumente sowie Aussagen der lokalen Gemeindepolitik werden hier auf dieser Seite auf ihren Wahrheitsgehalt untersucht.
Lüge I: Die ÖBB hat die Strecke eingestellt
In jedem Schreiben aus dem Büro Schl. wird darauf hingewiesen, dass die ÖBB die Strecke überfallsartig eingestellt hätten und das Land NÖ keine andere Möglichkeit gehabt hätte, als eilig einen Busfahrplan auszuarbeiten. Nachfolgend ein Auszug aus einem derartigen Schreiben.
Mag. Jürgen Pogadl vom NÖ Mobilitätsbüro in Zistersdorf schlägt in die gleiche Kerbe, ich zitiere aus einer Mail vom 16.12.2019, 16:00
Die nachfolgenden Dokumente beweisen das Gegenteil. Die ÖBB hat die Strecke Obersdorf — Groß-Schweinbarth sehr wohl angeboten und sogar einen Fahrplan (mit dem VOR-Logo!) erstellt. Ich zitiere aus dem Dienstleistungsangebot der ÖBB vom 30.11.2018, welches nach wie vor online abrufbar ist:
Bereits vor Ablauf der Bestellfrist wurde in den Medien die Einstellung der Regionbahnlinie angekündigt:
- ORF Online 26.3.2019: Bahnlinie Schweinbarther Kreuz wird eingestellt
- Bezirksblätter 26.3.2019: Das Ende der Schweinbarther Linie
Sogar der Fahrplan wurde schon erstellt
Wen es interessiert, hier das gesamte Dokument:
Lüge II: Der Busbahnhof in Raggendorf belastet die Gemeinde Matzen-Raggendorf mit keinen Kosten
In einem Schreiben vom 27.8.2019 und in der Gemeinderatssitzung am 18.12.2019 betonte Bgmin Weber immer wieder, dass der Busbahnhof die Gemeinde mit keinerlei Kosten belasten wird.
Im Vertrag steht jedoch ungefähr folgendes (ich zitiere aus dem Gedächtnis): Die Gemeinde Matzen-Raggendorf trägt die Betriebskosten, ausgenommen Stromkosten zum Laden der eventueller zukünftiger E-Busse. Für den Winterdienst wird das Land NÖ einen Zuschuss gewähren, der jedes Jahr formlos zu beantragen ist. Die Höhe dieses Zuschusses ist mit 7.500Euro jährlich gedeckelt.
Lüge III: Matzen-Raggendorf darf bestimmen, was mit dem Busbahnhof passiert
Der Vertrag mit dem Land NÖ wird zunächst auf 30 Jahre geschlossen. Für den Fall der Beendigung der Nutzung muss einvernehmlich entschieden werden, was mit dem Grundstück passiert und wer die Kosten eines eventuellen Rückbaus trägt.
Dies steht in krassem Gegensatz zur mehrfach geäußerten Behauptung von Bgmin Weber, dass die Gemeinde das alleinige Entscheidungsrecht hätte, was mit dem Areal passiert und dass das Land sämtliche Kosten für einen eventuellen Rückbau tragen wird. Dieser und der vorige Punkt wurden von geschäftsführendem Gemeinderat Kainz während der GR-Sitzung am 18.12.2019 angesprochen und sollten im Protokoll festgehalten worden sein.
Lüge IV: am 15. Dezember 2019 wird alles besser bei der Bahn in NÖ
Die Einstellung der Regionalbahn Schweinbarther Kreuz wird mit keinem Wort im ORF-Beitrag vom 13.12.2019 erwähnt.
Was ist eine Unterschrift wert?
Zum Vergleich das gesamte PDF-Dokument